Ziel einer osteopathischen Behandlung
Oberstes Ziel ist es, eine veränderte, fehlgeleitete Funktion zu verbessern, sei es die des Bewegungsapparates, der Gelenke, Muskeln, myofasziale Strukturen, Organe und der damit verbundenen Gefäß-, Lymph-und Nervenbahnen.
Osteopathie als Behandlungsmethode verschmilzt so mit dem modernen wissenschaftlichen medizinischen Wissensstand.
Der Körper ist eine Einheit von Körper, Geist und Seele.
Osteopathische Diagnose und Behandlung beschränken sich nicht auf jene Bereiche, die Beschwerden zeigen, sondern berücksichtigen, dass jeder Mensch eine dynamische funktionelle Einheit darstellt, bei der alles miteinander zusammenhängt und dessen Wohlbefinden von physischen und psychischen Faktoren abhängt. Eine osteopathische Behandlung zielt darauf ab, die selbstregulierenden Mechanismen im eigenen Körper zu unterstützen.
Selbstregulierende und selbstheilende Mechanismen
Osteopathie zu praktizieren, bedeutet vorwiegend mit den Händen zu arbeiten. Auf Medikamente, Instrumente und invasive Eingriffe wird bewusst verzichtet. Für die eingehende Diagnose und Behandlung stehen dem Osteopathen zahlreiche Techniken zur Verfügung, die patientenindividuell eingesetzt werden und verschiedene Ebenen des menschlichen Daseins umfasst.
Patientenzentrierte Form der Gesundheitsvorsorge
Osteopathie hat einen salutogenen Ansatz. Sie sucht nicht primär nach Beschwerden und Krankheiten, sondern nach der individuellen Gesundheit. Da die kein normierterer Vorgang ist, nimmt sich der Osteopath Zeit für jeden Patienten. So können die Sitzungen unterschiedlich lang dauern, bis zu einer Stunde und mehr.
Rücken- und Nackenschmerzen, Gelenkbeschwerden (wie Arthrose, Arthritis, Schultersteife, Frozen-Shoulder), Hexenschuss, Beckenschiefstand, Beschwerden im Ilio-Sakral-Gelenk (ISG), Kribbeln mit Gefühlsstörungen in Armen und Beinen, Tennis- und Golferellenbogen, Myofasziale Beschwerden (wie Piriformis-Syndrom), Unterstützung nach Operationen, Beschwerden nach Schleudertrauma, Schwindel, Kopfschmerzen
Verdauungsbeschwerden, Sodbrennen, Unterstützung nach operativen Eingriffen (wie Gallenblasen- oder Blinddarmentfernung), funktionelle Herzbeschwerden (ärztlich abgeklärt), Lungen- und Atemwegsbeschwerden
Kiefergelenkbeschwerden, Kieferfehlstellungen, Kopfschmerzen, Schwindel, Beschwerden durch Knirschen, Zähneknirschen, Pressen oder Reiben der Zähne, Unterstützung bei kieferorthopädischer Behandlung
Müdigkeit und Erschöpfungssymptome, Schlafstörungen, wiederkehrende Infektionen, Stress und Überlastung, Rastlosigkeit, Migräne, Spannungskopfschmerz, Nahrungsunverträglichkeiten, Allergien, Beschwerden in der Perimenopause und Menopause (Wechseljahren)
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Die Behandlung beginnt mit dem Aufklärungsgespräch, der Anamnese sowie differentialdiagnostischen Untersuchung, bei geprüft wird, ob die Osteopathie eine geeignete Therapieform ist. Es kann sein, dass vor der Behandlung eine schulmedizinische Abklärung notwendig ist. Im Anschluss untersuche ich mit meinen Händen den Körper auf verschiedenen Ebenen (z.B. Bewegungsapparat, innere Organe, Cranio-sakraler-Rhythmus, Nervensystem). Ziel ist es, die Ursache sowie Wechselwirkungen für die jeweiligen Beschwerden zu finden.
Innerhalb der sich anschließenden Behandlung wende ich verschiedene manuelle Techniken (z.B. Bewegungs-, Dehnung- und/oder Mobilisierungstechniken) an, welche die Beweglichkeit, Balance und Funktion der verschiedenen Körperbereiche verbessern sollen.
Eine osteopathische Behandlung orientiert sich am jeweiligen Patienten und dauert in der Regel eine Stunde oder mehr. Bei der Terminvergabe informiere ich Sie über die angesetzte Dauer.
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung richten sich nach den durchgeführten Maßnahmen. Grundsätzlich wird immer nur die Leistung abgerechnet, die auch durchgeführt wurde. Entsprechend kann die Höhe der Kosten variieren. In der Regel kostet eine Erstbehandlung zwischen 100 EUR und 125 EUR.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebÜH), welche Sie als Patientin bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung einreichen.
Je nach Krankenversicherung werden die Kosten einer osteopathischen Behandlung Ihrer Krankenkasse voll, teilweise oder gar nicht übernommen werden.
Da ich im Berufsverband hpO (Berufsverband für HeilpraktikerInnen und ÄrztInnen mit osteopathischer Qualifikation) als leistungserbringende Heilpraktikerin mit Fachrichtung Osteopathie registriert bin, ist eine anteilige Kostenerstattung prinzipiell möglich.
Es ist ratsam vor Beginn der Behandlung mit der eigenen Krankenkassen zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen Kosten erstattet werden.
Der folgende Link des des Berufsverbands hpO führt zu einer Liste der gesetzlichen Krankenkasse mit Osteopathiebezuschussung:
https://www.hpo-osteopathie.de/fuer-patienten/liste-krankenkassen
Gemäß der Beerufsordnung für Heilpraktiker unterliege ich der Verschwiegenheitspflicht, die mit Abschluss des Behandlungsvertrags nach § 630a BGB in Kraft tritt.